09.02.2022

INSTRUMENTE | Elektronisches Patientendossier

Zwei hilfreiche Faktenblätter für die Umsetzung.

Das Jahr 2022 steht im Zeichen der Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG): Alters- und Pflegeinstitutionen sowie Organisationen für Menschen mit Behinderung, die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, müssen sich einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft angeschlossen und alle organisatorischen und technischen Anpassungen vorgenommen haben, um mit dem Elektronischen Patientendossier (EPD) arbeiten zu können.

Für die Umsetzungsphase stehen zwei neue Faktenblätter zur Verfügung:

Das Faktenblatt «Kostenübersicht» zeigt die kostenrelevanten Parameter für das organisationsinterne EPDProjekt auf und illustriert anhand eines fiktiven Fallbeispiels die Durchführung einer Kostenberechnung. Konkrete Kostenschätzungen sind unter Berücksichtigung der individuell vorliegenden, kostenrelevanten Parameter in den Institutionen vorzunehmen.

Das Faktenblatt «Behandlungsrelevante Daten» fokussiert auf die behandlungsrelevanten Daten im EPD: Jede Institution hat diese Daten intern zu definieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das Faktenblatt gibt in einem ersten Teil einen Überblick, wie die behandlungsrelevanten Daten in den Pflegeprozess eingebettet und welche Dokumentationsinhalte für welche Ereignisse von Relevanz sind. Im zweiten Teil wird aufgezeigt, wie die Definition und Typisierung der behandlungsrelevanten Daten vorgenommen und daraus der Nachweis für die (Stamm)Gemeinschaft erstellt werden können.

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