09.09.2022

STELLUNGNAHME | Heroingestützte Behandlung auch in Alters- und Pflegeheimen

Die therapeutische Begleitung bei der heroingestützten Behandlung soll sich stärker den Bedürfnissen der betagten Patient:innen anpassen. Heisst, sie soll auch in Institutionen für Menschen im Alter angeboten werden. Das sieht die Revision der Betäubungsmittelsuchtverordnung vor. ARTISET unterstützt zusammen mit ihrem Branchenverband CURAVIVA diesen Vorschlag.

Erschwerter Zugang zu Heroin-Abgabezentren

Immer mehr abhängige Menschen im Alter sind aufgrund ihres Gesundheitszustandes und ihrer eingeschränkten Mobilität nicht mehr in der Lage, sich in Abgabezentren zu begeben, um sich Heroin verabreichen zu lassen. Die Revision der betreffenden Verordnung will die Abgabe von Heroin neu auch in geeigneten externen Institutionen ermöglichen.

Heroingestützte Behandlung in Heimen

Alters- und Pflegeheime können solche Institutionen sein, sofern die Voraussetzungen für die heroingestützte Behandlung erfüllt sind. ARTISET unterstützt zusammen mit dem Branchenverband CURAVIVA die Möglichkeit der Heroinabgabe für Bewohner:innen in Institutionen, in denen dieses Bedürfnis vorhanden ist. Die Heroinabgabe kann als mögliche Erweiterung des Dienstleistungsangebots der Institution verstanden werden.

Beschränkung des Angebots auf die Bewohner:innen

Alters- und Pflegeheime dürfen jedoch nicht als regionale, dezentrale Abgabestellen für Heroin fungieren. Ihr Kernauftrag ist die Pflege und Betreuung ihrer Bewohner:innen. Ein Angebot der flexiblen Heroin-Abgabe in Alters- und Pflegeheimen wäre deshalb auf deren Bewohner:innen zu beschränken.

 

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