01.12.2022

POLITIK | Der Ständerat stimmt dem Einbezug der Pflege in EFAS zu

Der Ständerat hat sich für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen mit der Integration der Pflege ausgesprochen. ARTISET und CURAVIVA begrüssen den Entscheid des Ständerats. Nun muss der Nationalrat nachziehen.

Aktuell wird mit verschiedenen Vorlagen zur Kostendämpfung bei der Kostenkontrolle eines Systems angesetzt, das aufgrund von Fehlanreizen zu Kostenwachstum führt, anstatt die Fehlanreize im System selbst zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Projekt EFAS zentrale Bedeutung zu. ARTISET und CURAVIVA haben sich dezidiert für den Einbezug der Langzeitpflege eingesetzt. Nach dem positiven Entscheid des Ständerats muss sich nun der Nationalrat ein zweites Mal mit EFAS beschäftigen. In der ersten Beratung hat er sich noch gegen den Einbezug der Pflege ausgesprochen.

Mit EFAS Fehlanreize beseitigen

Mit dem Projekt EFAS können Fehlanreize bei der geltenden Finanzierung von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen ausgeräumt werden. Der Einbezug der Pflege stellt eine wichtige Ergänzung dar. Denn auch bei der Finanzierung der Langzeitpflege bestehen Fehlanreize. Der Ständerat hat die Forderung der Leistungserbringer nach Integration der Langzeitpflege aufgenommen. Auch der Bundesrat steht dieser Erweiterung positiv gegenüber.

Bundes- und Ständerat wollen die Integration der Pflege gestaffelt vornehmen, weil zuerst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, insbesondere eine Verbesserung der Kostentransparenz. Das macht Sinn. Um Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen, müssen zum einen die Leistungen klar definiert und abgegrenzt, zum anderen die gesamten, bei den Leistungserbringern notwendigerweise anfallenden Kosten für die Erbringung dieser Leistungen berücksichtigt werden. ARTISET wird sich zusammen mit ihrem Branchenverband CURAVIVA für die Umsetzung des Projekts EFAS engagieren.

 

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