25.11.2025

POLITIK | Bundesrat legt Bericht zur Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz vor

Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3867 zur Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz publiziert. Der Bericht zeigt auf, dass Demenzerkrankungen einen hohen Unterstützungsbedarf mit komplexen Betreuungs- und Pflegeleistungen verursachen, der im heutigen Finanzierungssystem nur teilweise abgebildet wird. ARTISET und CURAVIVA engagieren sich parallel in den laufenden Arbeiten zum KLV-Antrag, damit demenzspezifische Pflegeleistungen künftig über die Grundpflege vergütet werden können.

Der Bericht anerkennt die Komplexität der Demenzpflege

Der Bundesratsbericht bestätigt, dass Menschen mit Demenz im Verlauf der Erkrankung umfassende Betreuung, Pflege und Behandlung benötigen. Aufgrund der Fragmentierung des Finanzierungs- und Versorgungssystems ist die Unterstützung jedoch unübersichtlich und für Betroffene wie Angehörige schwer zugänglich. Insbesondere Betreuungsleistungen – obwohl zentral für die Lebensqualität – werden im heutigen System nicht ausreichend abgebildet.

Fehlende Lösungen zur Finanzierung von Betreuungsleistungen

Obwohl der Bericht die Problemlage und den Handlungsbedarf präzise beschreibt, legt er keine konkreten Finanzierungsvorschläge vor. Die Verantwortung verbleibt weitgehend bei Kantonen, Gemeinden und privaten Angeboten. Für die stationäre Langzeitpflege bleibt damit unklar, wie die aufwendige, personenzentrierte Betreuung künftig gesichert werden soll – insbesondere für Menschen im mittleren und späten Demenzstadium.

Laufende Arbeiten zur Anpassung der KLV mit dem Ziel die Vergütung demenzspezifischer Pflegeleistungen zu verbessern

Parallel zum Bericht arbeiten ARTISET und CURAVIVA zusammen mit weiteren Verbänden sowie dem BAG an einem Antrag zuhanden der Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) zur Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Ziel dieser Arbeiten ist es, die Vergütung demenzspezifischer Pflegeleistungen zu verbessern und deren Abbildung in der Grundpflege zu stärken. Bedauerlicherweise hat der Bundesrat die aktuellen Arbeiten für die Kommission im Bundesratsbericht kaum aufgenommen und kann entsprechend weiterhin keine   Lösung zur korrekten Finanzierung von Demenzleistungen präsentieren. Für ARTISET und CURAVIVA ist jedoch klar: Wir setzen uns weiterhin für eine angemessene Finanzierungslösung ein.

Anerkennung ist wichtig – Lösungen müssen folgen

ARTISET und CURAVIVA begrüssen den Bericht insgesamt, insbesondere die klare Anerkennung der komplexen Versorgungslage und der unzureichenden finanziellen Abbildung demenzbezogener Leistungen. Diese Bestandsaufnahme ist wichtig – genügt jedoch nicht, um die Situation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Es braucht konkrete Schritte zur Sicherstellung einer verlässlichen Finanzierung.

ARTISET und CURAVIVA bedauern daher, dass der Bericht keine klaren Vorschläge zur Finanzierung jener Leistungen enthält, die für die Lebensqualität von Menschen mit Demenz zentral sind. ARTISET und CURAVIVA werden sich in den laufenden politischen Prozessen weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Demenzpflege verbessert und den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst wird.

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