26.04.2024

MERKBLATT | Anerkennung der Kompetenzen von tertiär ausgebildeten Fachpersonen Langzeitpflege

Seit 2017 treten ausgebildete Fachpersonen Langzeitpflege und -betreuung (Tertiär B) in den Arbeitsmarkt. Die Kantone stellen sich die Frage, wie dieser Eidgenössische Fachausweis einzustufen ist. ARTISET klärt die Stellung dieses Fachausweises im Bildungssystem und im Praxiseinsatz. 

Der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal ist auch in der Langzeitpflege stark zu spüren. Die Folge: Wir müssen alle Möglichkeiten zur Ausbildung auf tertiärer Ebene und zur Nutzung der vorhandenen Kompetenzen ausschöpfen.

Das bietet das neue Profil

Die Kompetenzen der Fachpersonen Langzeitpflege und -betreuung (Tertiär B) sind eine wichtige Ressource für die Qualität der Pflege und die Altersbetreuung. Letztere umfasst auch ältere Menschen mit Behinderung.

Die Fachkräfte können beispielsweise auf Delegation diplomierter Pflegefachpersonen die Verantwortung für Prozessschritte im Pflegeprozess übernehmen. Daneben bringen sie Kompetenzen für eine Betreuung in den Bereichen Geriatrie, Gerontopsychiatrie und Palliative Care mit.

Informationen von ARTISET zum Einsatz der neuen Profile

Das Berufsbild ist noch neu. Daher müssen Funktion und Beitrag dieser Fachkräfte noch besser bekannt und anerkannt werden. 

Um die Langzeitpflegeeinrichtungen zu unterstützen, hat ARTISET Informationen zur Einordnung im Praxiseinsatz und zur Einstufung der Funktion von Fachpersonen Langzeitpflege und -betreuung veröffentlicht.

Dieses Dokument unterstreicht die Bedeutung des neuen Profils und verdeutlicht, wie es sich am besten in Ihrer Einrichtung einsetzen lässt. Es erläutert folgende Aspekte:

  • die Einstufung des Abschlusses
  • die Ausbildungsform
  • die erworbenen Kompetenzen
  • die Rolle im Vergleich zu diplomierten Pflegefachpersonen HF und FH
  • die Positionierung von ARTISET

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