ERWACHSENENSCHUTZRECHT | Überarbeitete Informationen und Musterdokument zum Vorsorgeauftrag
Im Vorsorgeauftrag ist die Vertretung im Falle von Urteilsunfähigkeit geregelt. Die Informationen und das Musterdokument hierzu wurden von CURAVIVA und INSOS überarbeitet.
Beim Vorsorgeauftrag (geregelt in den Art. 360–369 ZGB) geht es darum, rechtzeitig festzulegen, wer sich im Falle einer Urteilsunfähigkeit um die persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten kümmern soll. Der Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Instrument des Schweizerischen Erwachsenenschutzrechts zur Förderung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen auch in Situationen des Unterstützungsbedarfs. CURAVIVA und INSOS haben die Informationen zum Vorsorgeauftrag sowie Musterdokumente überarbeitet. Diese können von Einzelpersonen aber auch von den Institutionen z.B. im Rahmen des Eintrittsprozesses genutzt werden.
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