23.10.2020
COVID-19: Administrative Entlastung für Pflegeinstitutionen
Reduzierte Pflegebedarfsermittlung im Fall von COVID-19-Betroffenheit.
Alters- und Pflegeinstitutionen, welche aufgrund von COVID-19-Erkrankungen zur Reduktion von administrativen Massnahmen gezwungen sind, können auch in der besonderen Lage folgende Massnahme durchführen:
Bedarfsermittlung: Verzicht auf die ordentliche, regelmässige Bedarfsermittlung. Wo immer möglich, wird das durch die Pflegebedarfsinstrumente angebotene verkürzte Verfahren vollzogen.
- Die Pflegebedarfsinstrumente stellen die Information gegenüber den Kunden sicher.
- Für Fragen dazu können sich die Institutionen direkt an ihre Anbieter der Pflegebedarfsinstrumente wenden.
- Die Anwendung der vereinfachten Leistungserfassung ist durch die Pflegeinstitutionen gegenüber den Krankenversicherungen anzuzeigen und zu begründen.