05.11.2025

POLITIK | Bundesrat will Nutzung und Finanzierung des elektronischen Patientendossiers neu regeln

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier ans Parlament überwiesen. Das elektronische Patientendossier wird neu zu einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD). Mit der Totalrevision sollen Nutzung und Verbreitung des E-GD gestärkt, die Finanzierung gesichert und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt werden. ARTISET und CURAVIVA begrüssen grundsätzlich die Weiterentwicklung – werden die Auswirkungen für die Alters- und Pflegeheime im Detail prüfen.

Ziel der Revision: breitere Nutzung und klare Zuständigkeiten

Das elektronische Gesundheitsdossier soll stärker in die Versorgung integriert werden. Der Bundesrat schlägt verschiedene Anpassungen vor:

  • ein Wechsel vom Opt-in- zum Opt-out-Modell, wodurch künftig automatisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ein E-GD eröffnet würde;
  • eine Anschlusspflicht für sämtliche Leistungserbringer gemäss Artikel 35 Absatz 2 KVG;
  • eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: Der Bund soll die Weiterentwicklung finanzieren, die Kantone mindestens eine Stammgemeinschaft in ihrem Gebiet betreiben;
  • den Aufbau einer zentralen Datenbank für strukturierte Gesundheitsdaten, um Anwendungen wie den elektronischen Medikationsplan zu erleichtern.
ARTISET und CURAVIVA unterstützen grundsätzlich das Ziel, das elektronische Gesundheitsdossier praxistauglicher zu gestalten. Zentral ist jedoch, dass die Umsetzung finanziell tragbar bleibt und die Institutionen nicht zusätzlich belastet werden. Mit der Überweisung der Botschaft ans Parlament beginnt nun die parlamentarische Beratung. ARTISET und CURAVIVA werden diesen Prozess eng begleiten und sich gezielt für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen. Zurück