16.08.2023

POLITIK | SGK-S will Hilfsmittel der IV auch alten Menschen zur Verfügung stellen

Nach dem Nationalrat hat auch die vorberatende Kommission des Ständerats einer Motion zugestimmt, die AHV-Rentner:innen Hilfsmittel zur Verfügung stellen will, die IV-Bezüger:innen beziehen können. ARTISET und die Branchenverbände INSOS und CURAVIVA begrüssen diesen Schritt. In der Herbstsession wird der Ständerat abschliessend über den Vorstoss befinden.

Wenn es um Hilfsmittel geht, sind Menschen im AHV-Alter im Vergleich zu IV-Bezüger:innen schlechter gestellt. Dies ist erstaunlich in Anbetracht der Tatsache, dass ältere und betagte Menschen bzgl. Mobilität und Aufrechterhaltung ihrer Eigenständigkeit im Alltag oft auf Hilfsmittel angewiesen sind.

Abgleich zwischen IV und AHV erwünscht

Die SGK-N hat den Handlungsbedarf erkannt und verlangt mit einer Motion vom Bundesrat, die Leistungen (Hilfsmittel) zwischen den beiden Sozialversicherungen anzugleichen. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb z.B. der weisse Stock, welcher für die Mobilität und die Sicherheit im Alltag von Menschen mit einer Sehbehinderung zentral ist, in der Hilfsmittelliste der IV zu finden ist, aber in der AHV-Liste keine Erwähnung findet. – Der Nationalrat hat der Motion im Dezember 2022 mit 185 gegen 1 Stimme bereits zugestimmt.

Bundesrat lehnt mit Verweis auf die Versicherungslogik ab

Die Zielsetzung der AHV und der IV würden sich grundlegend unterscheiden: Während die IV als Eingliederungsversicherung zum Ziel habe, Menschen mit Behinderungen in Beruf und Gesellschaft zu integrieren, sei die AHV in erster Linie eine Rentenversicherung, welche die finanzielle Existenz im Alter absichern solle. Deshalb beschränke die AHV die Leistungsausrichtung auf eine bestimmte Anzahl von Hilfsmitteln. Umgekehrt gehe es bei der IV primär um die Eingliederung, was eine grosszügigere Übernahme von Hilfsmitteln zur Folge habe.

An den Bedürfnissen der Menschen vorbeigedacht

ARTISET und die Branchenverbände CURAVIVA und INSOS können diese Argumentation nicht nachvollziehen, denn die Lebensrealität von Menschen richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen nach Unterstützung und weniger nach einer nach Alter und Finanzierungssystemen abgestuften Logik. Wir begrüssen und unterstützen die Motion und empfehlen dem Ständerat, mit der Annahme der Motion, diese Ungleichheit zu beenden.

22.4261 Mo SGK-N «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine "smarte" Auswahl an Hilfsmitteln»

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