12.12.2019

Das elektronische Patientendossier (EPD)

Leitfaden zur Einführung des EPD für Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verpflichtet Pflegeinstitutionen und Institutionen für Menschen mit Behinderung, die über die Obligatorische Krankenversicherung abrechnen, spätestens ab April 2022 mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) zu arbeiten. Damit dieser Verpflichtung nachgekommen werden kann, müssen sich die Institutionen rechtzeitig mit dem Projekt «EPD» auseinandersetzen.

Genau hier setzt der neue Leitfaden von CURAVIVA Schweiz an: Er stellt Leitungspersonen und Entscheidungsträgern das nötige Wissen bereit, damit sie die Handlungsoptionen im Kontext des EPD und die damit ver­bundenen Konsequenzen sowie deren Potenzial für den individuellen Betrieb ad­äquat einschätzen können. Damit sind sie gut gerüstet für die rechtzeitige Planung und Umsetzung des eigenen EPD-Projekts.

 

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