Pflegefinanzierung

Seit 1. Januar 2011 ist die Finanzierung der Alters- und Langzeitpflege in allen Kantonen neu geregelt. Die Übergangsfrist von 3 Jahren für die Umsetzung in den Kantonen lief per Ende 2013 ab. CURAVIVA begleitete die Umsetzung aktiv.

Die Beteiligten Verbände, Kantone und Gemeinden interpretieren die gesetzlichen Grundlagen sehr unterschiedlich. In den politischen Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Kantonen sowie den Verhandlungsgesprächen zwischen den kantonalen Kollektivmitgliedern von ARTISET und den Verbänden der Krankenversicherer ist denn auch heute immer noch reichlich Zündstoff vorhanden.

Wichtigste Punkte in diesen Debatten bilden die Fragestellungen rund um die Rahmenbedingungen der Finanzierungsabwicklung, die Berechnungsmodalitäten der «anrechenbaren» Pflegekosten sowie die Sicherstellung der interkantonalen Restfinanzierung.

Damit die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung durch CURAVIVA unterstützt werden konnte, wurden auf verschiedenen Ebenen Umsetzungsprojekte lanciert.

Umsetzungsprojekte

Betriebswirtschaftliche Instrumente | Lizenzpakete

CURAtime | Tätigkeitsanalyse

Besacare

RAI-NH | Q-Sys

PLAISIR | erosinfo

Medizinische Qualitätsindikatoren

SOMED-Statistik

Abrechnen von Pflegeleistungen durch Institutionen für Menschen mit Behinderung

Aufgrund kantonaler Hinweise und/oder aus fachlichem Interesse beschäftigen sich zahlreiche Institutionen für Menschen mit Behinderung mit der Frage, ob sie eine Abrechnung von Pflegeleistungen über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) anstreben sollen.

Ein Grundlagendokument legt die Haltung von CURAVIVA Schweiz (heute ARTISET) zum Abrechnen von Pflegeleistungen durch Institutionen für Menschen mit Behinderung dar und informiert über verschiedene Möglichkeiten, wie entsprechende Vorhaben umgesetzt werden können. Zudem werden ungeklärte Fragen aufgegriffen, mögliche Auswirkungen des Abrechnens von Pflegeleistungen angesprochen und dargestellt, welche Posten zusätzliche Kosten verursachen können.

Abrechnen von Pflegeleistungen | Grundlagendokument | CURAVIVA Schweiz | 2019 (pdf, 203 kB)

Grundlagendokument zur Haltung von CURAVIVA Schweiz zur Abrechnung von Pflegeleistungen über die OKP sowie mögliche Massnahmen, Konsequenzen und Kosten.

Wenn Institutionen für Menschen mit Behinderung neu Pflegeleistungen über die OKP abrechnen wollen, müssen sie sich mit der Kompetenzverteilung der Mitarbeitenden bei der Verrichtung von Pflegeleistungen auseinandersetzen. Das folgende Faktenblatt liefert Informationen zu den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Statistik (BFS)

Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK)

Santesuisse – Schweizer Krankenversicherer

Curafutura – Schweizer Krankenversicherer