Organisation

Sowohl Einrichtungen im ambulanten wie im stationären Bereich, als auch Privathaushalte müssen sich (um)organisieren, um Menschen im Alter mit einer Behinderung bedarfsgerecht begleiten, betreuen und pflegen zu können. Dabei ist eine gelingende Koordination zwischen Angehörigen, Fachpersonen, Berufsgruppen und Dienste des Sozial- und Gesundheitsbereichs zentral. Insbesondere pflegerische Leistungen werden im Alter immer wichtiger, wobei es die formellen und informellen Ressourcen im Sozialraum zu orten und zu nutzen gilt.

Personal

Menschen im Alter mit einer lebensbegleitenden Behinderung leben meist in Wohneinrichtungen des Behindertenbereichs. Damit diese ihre Aufgaben erfüllen können, werden qualifiziertes Personal und Weiterbildungsangebote benötigt. Dazu gehören die betriebliche Einbindung von Pflegefachpersonen oder der Einkauf von Pflegeleistungen. Konkret können diese Massnahmen durch eine Pflegewohngruppe, mithilfe eines internen oder externen Pflegedienstes (z.B. Spitex) oder in Kooperation mit einer Pflegeinstitution umgesetzt werden. Eine gezielte Weiterbildung zu Alters- und Pflegethemen fördert in jedem Fall die Professionalität und die Sicherheit des Personals im Umgang mit älteren Menschen mit lebensbegleitenden Behinderungen.

Der Einsatz multiprofessioneller oder interdisziplinärer Teams, die sich in ihren Fachkompetenzen ergänzen, ist in der Praxis vermehrt zu beobachten. Dabei stellt die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich eine betriebliche Herausforderung dar. Es gilt Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, aber auch Haltungen im Team und im Gesamtbetrieb zu klären. Auf Ebene der Organisationsentwicklung muss eine gemeinsame Sprache, eine von allen getragene Grundhaltung oder Kultur entwickelt und gelebt werden. Benötigt werden Konzepte und Strategien, die eine geeignete Begleitung von Menschen im Alter mit einer Behinderung gewährleisten.

Systemische Grundlagen und Instrumente zur Konzepterstellung | Faktenblatt | CURAVIVA Schweiz | 2020 (pdf, 220 kB)

Ein starkes Leitbild und dazugehörige Konzepte bieten Orientierung und Sicherheit. Wichtig bei deren Erarbeitung ist, dass alle Personenkreise miteinbezogen werden. Gemeinsam gilt es zu definieren, welchen Grundsätzen die Institution folgt, was sie erreichen will und wo sie sich abgrenzt. Das Faktenblatt enthält ein Raster zur Unterstützung im Erarbeitungsprozess.

Begleitung, Betreuung und Pflege von alternden Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen: Welche Kompetenzen braucht das Fachpersonal? | Faktenblatt | CURAVIVA Schweiz | 2020 (pdf, 386 kB)

Faktenblatt zu den spezifischen Anforderungen an das Fachpersonal in Bezug auf die Arbeit mit alternden und sterbenden Menschen in sozialagogischen Wohneinrichtungen. Die geforderten Kompetenzen werden in einer Tabelle übersichtlich dargestellt und in einer weiteren Tabelle mit den Kompetenzen der Berufsprofile aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich abgeglichen.

Box Human Resources und Karriere

Die Themenbox Human Resources und Karriere bietet Führungs-, Personal- und Bildungsverantwortlichen in Institutionen Fachinformationen und Arbeitsinstrumente. Aktuelle Informationen und laufend ergänzte Vorlagen, Checklisten und Muster zur Personalentwicklung machen die HR Box zu einem variablen und praxisbezogenen HR-Werkzeugkasten.

Kooperation

Menschen im Alter mit einer lebensbegleitenden Behinderung sind unabhängig der Wohnform auf eine Vielzahl von Unterstützungspersonen angewiesen: Fachpersonen aus Medizin und Betreuung, Therapeuten und Therapeutinnen sowie An- und Zugehörige oder Beistände. Bei zunehmendem Pflege- und Betreuungsaufwand ist die gelingende interdisziplinäre Zusammenarbeit von medizinischen, pflegerischen und sozialpädagogischen Fachpersonen, regionalen Diensten und Angeboten sowie An- und Zugehörigen unerlässlich. Wesentlich für eine Zusammenarbeit sind der konsequente Einbezug der betroffenen Person sowie die Orientierung an formellen und informellen Ressourcen im Sozialraum. Zudem sind in Bezug auf die Thematik «Behinderung und Alter» Modelle zur Kooperation von Einrichtungen des Behindertenbereichs mit Alters- und Pflegeinstitutionen oder anderen Dienstleistern wie der Spitex aus Sicht der jeweiligen Organisation gefragt.

Pflege und Agogik interdisziplinär | Praxisbeispiel glarnersteg | 2020 (pdf, 46 kB)

Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pflege und Agogik als Schlüssel, um Pflege und Betreuung auch für älterwerdende Bewohnende optimal zu gewährleisten.

Ich bin anders und doch gleich! Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Spital | Broschüre | Stiftung Arkadis | 2016 (pdf, 1.2 MB)

Die Broschüre «Ich bin anders und doch gleich!» richtet sich primär an Fachpersonen aus Behinderteninstitutionen und Spitälern sowie an gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter und enthält Empfehlungen für den Umgang mit Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung im Spital. Der Fokus liegt auf den Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren und zeigt auf, wie deren Zusammenarbeit optimiert werden kann.

Rahmenbedingungen

Einrichtungen, die stationäre, halbstationäre oder ambulante Dienstleistungen für Menschen mit einer Behinderung erbringen, sind auf verschiedenen Ebenen an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden.

So sind, um einige zu nennen, auf nationaler Ebene die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) das IFEG  (Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen), das LMG (Lebensmittelgesetz), das EpG (Epidemiengesetz), etc. zu befolgen. Da die Einrichtungen unter kantonaler Aufsicht stehen, nehmen die Kantone die Überprüfung der Umsetzung dieser Gesetze wahr. Zudem regeln sie in diversen kantonalen Gesetzen und Verordnungen die finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung.

Abrechnen von Pflegeleistungen

Zahlreiche Institutionen für Menschen mit Behinderung beschäftigen sich mit der Frage, ob sie eine Abrechnung von Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) anstreben sollen. CURAVIVA hat die verschiedenen Möglichkeiten Pflegeleistungen abzurechnen zusammengestellt und eine Übersicht über die jeweiligen Vor- und Nachteile dazu erarbeitet.

Abrechnen von Pflegeleistungen | Grundlagendokument | CURAVIVA Schweiz | 2019 (pdf, 203 kB)

Grundlagendokument zur Haltung von CURAVIVA Schweiz zur Abrechnung von Pflegeleistungen über die OKP sowie mögliche Massnahmen, Konsequenzen und Kosten.

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verpflichtet Institutionen, die stationäre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen, mit dem elektronischen Patientendossier EPD zu arbeiten. Institutionen, die nicht über das KVG abrechnen, sind hingegen selbst dann nicht verpflichtet, das elektronischen Patientendossier einzuführen, wenn sie Aufgaben wie z.B. Arztbegleitung oder die Medikamentenabgabe übernehmen. Es kann aber sein, dass Betroffene bereits ein Dossier eröffnet haben und wünschen, dass die Institution dieses ebenfalls verwendet. Deshalb stellen sich auch den nicht unter EPD-Pflicht stehenden Institutionen verschiedene rechtliche Fragen.

Das EPD in Institutionen für Menschen mit Behinderung | Grundlagenpapier | CURAVIVA Schweiz | 2018 (pdf, 429 kB)

Grundlagenpapier zum elektronischen Patientendossier unter Berücksichtigung der UN-BRK und des Behindertengleichstellungsgesetzes der Schweiz.

Erwachsenenschutzrecht

Informationen und Arbeitsinstrumente zum Erwachsenen- und Kindeschutzrecht stellen CURAVIVA und YOUVITA, Branchenverbände der Föderation ARTISET zur Verfügung:

Erwachsenenschutzrecht