Gesundheitliche Vorausplanung
Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit zu reflektieren und, für den Fall der Urteilsunfähigkeit, für Drittpersonen greifbar festzuhalten, etwa mittels Patientenverfügung. Die GVP fördert somit ein selbstbestimmtes Leben und würdevolles Sterben – für alle.
Auch der Bundesrat macht sich stark für die GVP: Im Bericht zum Postulat 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» setzt er sich das Ziel, die Rahmenbedingungen für die GVP in der Schweiz zu verbessern.
Roadmap mit 12 Empfehlungen
Eine von der SAMW und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) geleitete nationale Arbeitsgruppe engagierte sich nun während knapp zwei Jahren für den Auftrag des Bundesrats. CURAVIVA – als Mitglied der AG – setzte sich dabei insbesondere für die Selbstbestimmung von Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiven Beeinträchtigungen ein.
Entstanden ist eine «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in der Schweiz». Darin skizziert sind 12 Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, dass GVP im (medizinischen) Alltag stärker verbreitet und verankert wird.
Die nächsten Schritte
Gestützt auf die Roadmap sollen die Empfehlungen schrittweise umgesetzt werden. Projekte und Arbeiten in Subgruppen mit entsprechender Expertise sind geplant, so zum Beispiel zur GVP im Bereich der Langzeitpflege.