Die Zugangsvoraussetzungen für die FH Gesundheit werden von den Schulen unterschiedlich gehandhabt und die Regeln werden unterschiedlich ausgelegt. Der Hochschulrat möchte diese Praxis korrigieren und schlägt folgende Anpassungen in den Reglementen vor.
- Zwei Varianten der AWE:
- Ein Jahr vor Beginn des Studiums
- Mindestens 2 Monate vor dem Studium, maximal 10 Monate während des Studiums (à Verlängerung der Studiendauer)
- Keine Eignungsprüfung für Inhaber:innen bestimmter Titel
- Auswahlverfahren für beschränkte Studiengänge: Tests ohne diskriminierende Verzerrungen gegenüber den verschiedenen Profilen der Studienbewerber:innen (à kein ähnliches Verfahren wie bei der Zulassung zum Medizinstudium)
Arbeitswelterfahrung vor oder während des Studiums
Derzeit fordern einige Fachhochschulen nach dem dreijährigen Bachelorstudium ein Praktikum in der Arbeitswelt (Arbeitswelterfahrung, kurz AWE). Dies verunmöglicht den Bachelorabsolvent:innen nach dem Studium direkt mit einem vollwertigen Lohn in die Berufswelt einzusteigen. Das wiederum macht den Bildungsweg für die Absolvent:innen unattraktiv, so dass die aktuelle Bedarfsdeckung an Fachkräften zusätzlich erschwert wird.
Hingegen ist eine Arbeitswelterfahrung vor dem Eintritt in die Fachhochschule, so wie es der Hochschulrat fordert, am besten geeignet, um Gymnasiasten und Gymnasiastinnen auf die Anforderungen an einer Fachhochschule vorzubereiten. Es ist auch möglich, die Arbeitswelterfahrung teilweise parallel zum Bachelorstudium zu absolvieren.
ARTISET befürwortet die vom Hochschulrat vorgeschlagenen Anpassungen, stellt aber die Bedingung, dass eine Sonderfinanzierung durch die Kantone für die Einrichtungen sichergestellt wird. Dies ist notwendig, um die Umsetzung neuer Organisationsmodelle für die Betreuung der Studierenden zu finanzieren und um eine Überlastung des bestehenden Fachpersonals zu vermeiden.