09.09.2022

COVID | Impfempfehlung für Risikogruppen und Personen, die besonders ge-fährdete Menschen pflegen, betreuen und begleiten

Im Zentrum der Impfempfehlung ab Herbst steht der Schutz besonders gefährdeter Personen. Dazu gehören zum einen Personen ab 65 Jahren. Zum anderen gehören jüngere Personen dazu, die ein erhöhtes individuelles Erkrankungsrisiko haben. Ergänzend empfiehlt das BAG die Impfung auch für Personen, die in der Akut- und Langzeitpflege tätig sind oder besonders gefährdete Personen betreuen und begleiten.

Keine grossen Überraschungen

Das BAG geht von einer Herbst- und Winterwelle aus. Das Risiko einer Ansteckung und die Belastung des Gesundheitssystems können somit erneut zunehmen. Die Situation habe sich aber im Vergleich zu den beiden letzten Pandemiewintern deutlich verändert.

Aktuell weisen über 97 Prozent der Bevölkerung Antikörper gegen SARS-CoV-2 auf. Die bestehende Impfempfehlung für alle über 80-Jährigen wird ab Herbst auf alle Personen ab 65 Jahren ausgedehnt.

Eckpunkte der Impfempfehlung des BAG für Herbst und Winter

  • Im Zentrum der Impfempfehlung für den Herbst steht der Schutz besonders gefährdeter Personen. Besonders empfohlen ist eine Auffrischimpfung den über 65-Jährigen und Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko, etwa aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Schwangerschaft.
  • In zweiter Linie gilt die Impfempfehlung für Personen im Alter ab 16 Jahren, die in der Akut- und Langzeitpflege tätig sind oder besonders gefährdete Personen betreuen und begleiten.
  • Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs vermindern möchten.
  • Bivalente Impfstoffe, die an die Omikron-Variante BA.1 angepasst sind, sollen für die Auffrischimpfung bevorzugt verabreicht werden.
  • Auffrischimpfungen sollen frühestens vier Monate nach der letzten Impfung oder Genesung erfolgen.
  • Alle Impfungen, die den Empfehlungen des BAG entsprechen, bleiben kostenfrei.
  • Covid-19-Zertifikate werden weiterhin für Impfungen, für den Nachweis einer Infektion oder für negative Testresultate ausgestellt. In der Schweiz kommt das Zertifikat gegenwärtig nicht zum Einsatz.

Medienmitteilung BAG 09.09.2022

Impfempfehlung –  diverse Dokumente