01.05.2025

POLITIK | Entlastungspaket des Bundesrates: Qualität der Leistungen darf nicht darunter leiden

Das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt sieht bestimmte Massnahmen vor, die negative Folgen für die Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf hätten, insbesondere in den Bereichen Forschung und Ausbildung. Dies ist ein kurzsichtiger Ansatz in einer Zeit, in der innovative Angebote entwickelt und den Nachwuchs in den Tätigkeitsbereichen der Institutionen sichergestellt werden muss.

Die Föderation ARTISET zeigt sich etwas erstaunt über die Vorgehensweise des Bundesrates, der im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung nur einen Teil der geplanten Entlastungsmassnahmen vorlegt: Gegenstand der Vernehmlassung sind nur Massnahmen, die einer Gesetzesänderung bedürfen.

ARTISET will sich auf keine Grundsatzdiskussion über die Notwendigkeit von Sparmassnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts einlassen. ARTISET ist jedoch der Ansicht, dass gewisse vorgeschlagene Massnahmen unangemessen sind, da sie den anerkannten Bedürfnissen nicht ausreichend Rechnung tragen.

ARTISET kritisiert Sparmassnahmen, die sich negativ auf die Tätigkeitsbereiche der von ihr vertretenen Institutionen auswirken würden. Dabei handelt es sich in erster Linie um vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzungen im Bildungsbereich. Betroffen sind jedoch auch andere Bereiche, in denen gemäss ARTISET auf einen Abbau der Bundesbeiträge verzichtet werden soll.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen betreffen Bereiche, in denen auch die Kantone zuständig sind. Es wäre leider unrealistisch anzunehmen, dass die Kantone die durch die Kürzungen der Bundesbeiträge entstehenden Lücken ohne Weiteres schliessen würden.

Entlastungspaket 2027