19.12.2025

POLITIK | Rückblick auf die Wintersession 2025

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.  

Laute Budget- und Rüstungsdebatten 

Wie erwartet standen Gesundheits- und Sozialpolitik nicht im Fokus der Wintersession. Vielmehr war diese geprägt von Budget- und Rüstungsdebatten. Während die Linke Kürzungen bei der Auslandhilfe, der Bildung und beim Bundespersonal kritisierte, monierten die Bürgerlichen, das Personalwachstum führe zu überproportionalen Kosten. Darüber hinaus nahmen Militär- und Rüstungsfragen zunehmend Raum ein. So sollen Schweizer Rüstungsbetriebe beim Export ihrer Güter weniger strenge Regeln befolgen müssen. Das letzte Wort wird das Volk nächstes Jahr haben. 2026 werden aber auch in der Behindertenpolitik wichtige Entscheide gefällt. Der Bundesrat will die Botschaft zur Inklusionsinitiative bis Ende Februar vorlegen. Diese soll parallel zum Behindertengleichstellungsgesetz behandelt werden. In der Gesundheitspolitik werden das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und die Finanzierung der palliativen Pflege im Mittelpunkt stehen. Wir nutzten die Wintersession für die Vorbereitung auf die für uns zentralen Geschäfte im neuen Jahr.   


25.3945 Mo. RK-S «Durch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen» 

Der Ständerates hat sich im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um die Suizidkapsel Sarco erneut mit dem assistierten Suizid befasst. Diskutiert wurde, ob ein Monitoring eingeführt werden soll. Zuvor hatten sich die alten Hasen unter den Mitgliedern der vorberatenden Kommission für die Wiederaufnahme des Themas nicht erwärmen können. Denn sie hatten sich bereits vor rund zehn Jahren intensiv damit auseinandergesetzt, als Sterbeorganisationen Sterbehilfe in Privatwohnungen durchführten. Trotz fehlender Begeisterung im Ständerat ist die Motion in der vorliegenden Wintersession 2025 an den Nationalrat weitergereicht worden. Aber auch in der grossen Kammer folgte die Mehrheit der Meinung der langjährigen Mitglieder ihrer eigenen vorberatenden Kommission und lehnte die Motion ab. Begründet wurde diese Absage dieses Mal damit, dass der Mehrwert der statistischen Angaben – auch hinsichtlich der Budgetsituation des Bundes – den Aufwand der Erhebungen nicht rechtfertigt. Aus Sicht von ARTISET ist es aber zu bedauern, dass sinnvolle Begehren unter Berufung auf fehlende finanzielle Mittel ohne weiteres abgelehnt werden: Auch wenn die Frage der Sterbehilfe heikel ist und deswegen mit Vorsicht anzugehen ist, ist die aktuelle Situation nicht mehr dieselbe wie vor zehn Jahren. 


25.046 BRG «Berufsbildungsgesetz, BBG.  Änderung» 

Die Absicht, die Attraktivität der höheren Bildung mit konkreten Massnahmen  etwa der Einführung von Englisch als Prüfungssprache – zu stärken, ist zu begrüssen. Leider waren nicht alle vorgeschlagenen Massnahmen gleich tauglich. Die Idee, Absolvent:innen der eidgenössischen Berufsprüfung und jener der höheren Fachhochschule mit demselben Titel «Professional Bachelor» zu versehen, vermittelt fälschlicherweise den Eindruck eines identischen fachlichen Niveaus. Was faktisch einer Abwertung des Abschlusses einer höheren Berufsbildung gleich kommt. Der Nationalrat sah das aber anders und hat dem BBG inklusiv dem zweistufigen System für die Titelzusätze zugestimmt. ARTISET freut sich trotzdem über die durch die Gesetzesänderung eingeführten Verbesserungen – und blendet die Verschlechterungen fürs Erste aus 


25.4275 Mo. Graf «Ambulant vor stationär fördern, durch Senkung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege» 

Die Motionärin hat ihren Vorstoss mit der Begründung zurückgezogen, dass sie mit ihrem Anliegen zu früh vorgeprescht sei. Ihr Anliegen sei nach der Einführung von EFAS auf umfassende Weise zu prüfen. Das heisst, auch mit Blick auf den Patientenbeitrag bei Leistungen in der Langzeitpflege (Spitex und Alters- und Pflegeheimen) zu prüfen. So viel Weitsicht ist lobenswert. Fortsetzung folgt.  


21.403 pa. Iv. WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» 

Das neue Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist jetzt unter Dach und Fach. Die letzten Differenzen wurden während der Session bereinigt. Das neue Gesetz soll die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit durch beide Elternteilen erleichtern und die Chancengleichheit der Kinder in ihrer schulischen Laufbahn verbessern. Die finanzielle Unterstützung für den Rückgriff auf  Kinderbetreuung durch geeignete Strukturen erfolgt durch einen spezifischen Lohnbeitrag der Arbeitgeber – und gegebenenfalls, je nach Kanton, auch der Arbeitnehmer:innen. Nur Familien mit Kindern unter neun Jahren können die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Das neue Dispositiv ergänzt allfällige, bereits bestehende kantonale Regelungen. Ein neues Instrument, die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen, wird gezielte Verbesserungen entsprechend den tatsächlichen – und unterschiedlichen – Bedürfnissen in den Kantonen ermöglichen. Darüber hinaus ist eine besondere finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderungen vorgesehen.  


25.3430 Mo. RK-N «Kein Verbot von internationalen Adoptionen» 

Die Adoption von Kindern aus dem Ausland hat bekanntlich zu Missbräuchen geführt. Deswegen ist der Bundesrat zurzeit daran, zwei alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten: die vollständige Einstellung aller internationalen Adoptionen oder die Einführung von Beschränkungen und strengeren Kontrollen. Die Motion wollte dem Bundesrat zuvorkommen und die Möglichkeit von internationalen Adoptionen so oder so beibehalten. In der Session hiess der Ständerat eine geänderte Fassung der Motion gut, wonach Alternativszenarien einbezogen werden sollen, die von einem vollständigen Ausstieg aus internationalen Adoptionen bis hin zu einer Reform des Systems reichen. Mit anderen Worten: Zurück zum Ausgangspunkt, ohne dies ausdrücklich zu sagen. Warum der Ständerat die Motion nicht schlicht und einfach ablehnte, bleibt dahingestellt. Aufgrund ihrer formalen Änderung geht die Motion erneut an den Nationalrat. 


24.3457 Mo. Gredig «Schutzstatus S. Berufliche Integration in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft verstärken»  

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist in aller Munde. Die Massnahmen und Vorstösse um mögliche Arbeitskräfte – und dazu gehören auch Geflüchtete – in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sind vielfältig. Die Motion Gredig reiht sich in diese Vorstösse ein. In seinem Votum hatte der Bundesrat aber auf die aktuell laufenden Arbeiten hingewiesen und entsprechend die Motion als bereits erfüllt erachtet. Der Ständerat teilte – im Gegensatz zum Nationalrat  die Sichtweise des Bundesrates und schickte die Motion bachab. 


24.3736 Mo. Balmer «Nationale Präventionsstrategie 2040» 

Nachdem die Motionärin im Nationalrat erwähnt hatte, dass im Zuge der Erarbeitung der gesamtheitlichen Präventionsstrategie auch die Ausgaben der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz überprüft werden sollen, ernte ihr Vorstoss eine breite Unterstützung. Sogar Nationalrat Glarner war begeistert. Damit fiel die letzte Bastion – und sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben die Motion jetzt angenommen.  


25.026 BRG «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Volksinitiative 

Nach dem Nationalrat empfiehlt auch der Ständerat die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Auch in der kleinen Kammer wollte die Mehrheit keine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU aufs Spiel riskieren. Eine Haltung, die auch ARTISET vertritt: Eine Annahme der Initiative würde den Personal- und Fachkräftemangel im Sozial- und Gesundheitswesen unvermeidlich verschärfen – und das Erbringen von Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf in der notwendigen Qualität dadurch gefährden. 


25.063 BRG. «Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP27)» 

Das Entlastungspaket 2027 wurde im Ständerat beraten. Es sieht unter anderem Massnahmen vor, die negative – wenn auch indirekte – Folgen für die Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Forschung und Ausbildung haben. Dies ist ein kurzsichtiger Ansatz in einer Zeit, in der innovative Angebote entwickelt und den Nachwuchs mit angemessenen Bildungsgängen sichergestellt werden müssen. Dies umso mehr, als es in vielen Fällen unrealistisch anzunehmen wäre, dass die Kantone die durch die Kürzungen der Bundesbeiträge entstehenden Lücken ohne Weiteres schliessen werden. Der Ständerat strich das vom Bundesrat vorgeschlagene Paket um über einen Drittel zusammen – fast drei Milliarden weniger – und beschloss Massnahmen mit einem Sparvolumen von 5,558 Milliarden Franken. Das Sparpaket soll in der Frühjahrssession 2026 im Nationalrat behandelt und vom Parlament verabschiedet werden – so der Zeitplan.