17.01.2022

POLITIK | Kostendämpfungspaket 1b

ARTISET bedauert den Entscheid der SGK-N für ein Beschwerderecht der Krankenkassen.

Auch die Gesundheitskommission des Nationalrats befürwortet ein Beschwerderecht der Versicherverbände gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen zur Planung der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeinstitutionen. In der ersten Sitzung des neuen Jahres hat sie sich im Rahmen der Differenzbereinigung zum 1. Kostendämpfungspaket dafür ausgesprochen – wenn auch nur knapp. ARTISET (bis 31.12.2021: CURAVIVA Schweiz), Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf, hat sich konsequent gegen ein solches Beschwerderecht eingesetzt und bedauert den Entscheid der SGK-N. Denn:

  • Die Massnahme würde einen direkten Eingriff in die Planungshoheit der Kantone darstellen.
  • Die medizinische Versorgung der Bevölkerung würde nicht mehr angemessen berücksichtigt: Die wegen demografischer Alterung dringende Schaffung neuer Pflegeheimplätze würde verzögert oder sogar verweigert.
  • Der Ersatz veralteter Strukturen würde verzögert und die Entwicklung neuer, nachfrageorientierter Versorgungsräume für die Langzeitpflege würde behindert.
  • Ein solches Beschwerderecht ist auch nicht nötig, denn bereits heute können sich die Krankenversicherer im Rahmen des politischen Prozesses einbringen.

Die SGK-N musste sich erneut mit diesem Thema befassen, nachdem sich der Ständerat als Zweitrat in der Wintersession 2021 für das Beschwerderecht ausgesprochen und damit eine Differenz zum Nationalrat geschaffen hatte. ARTISET wird sich dafür einsetzen, dass die grosse Kammer bei ihrer bisherigen Haltung bleibt und das Beschwerderecht ablehnt.

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