04.07.2019

Reanimation in Pflegeinstitutionen

Eine medizinische, ethische und rechtliche Auslegeordnung.

Gemäss Artikel 10 der Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht auf Leben, ebenso wie auf persönliche Freiheit und insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Wurde der Entscheid über eine dringende medizinische Massnahme in früheren Zeiten oftmals dem Arzt zugeschoben, hat mittlerweile das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person eine zentrale Bedeutung erlangt, welche für die Behandlung und Betreuung des Patienten massgeblich ist. Die Auslegeordnung zur Reanimation geht der Frage nach, wie die divergierenden Interessen im Falle einer Reanimation in einem Pflegeheim zu beurteilen sind.

Eine Auslegeordnung zur Situation der Reanimation in Pflegeheimen im Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht

 

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