14.06.2021

POLITIK | Medikationspläne zur Erhöhung der Patientensicherheit

CURAVIVA Schweiz begrüsst die grundsätzlich positive Haltung des Ständerates gegenüber der Motion Stöckli.

CURAVIVA Schweiz begrüsst die Zuweisung einer Motion von Ständerat Hans Stöckli der Gesundheitskommission des Ständerats, welche die Medikationsqualität und die Patientensicherheit im Fall von Polymedikation erhöhen soll. Mittel zum Zweck soll gemäss der Motion die Pflicht zum Erstellen eines Medikationsplans bei Abgabe von Arzneimitteln mit dem Potenzial für Risiken und unerwünschten Arzneimittelwirkungen darstellen. Am 14. Juni 2021 hat der Ständerat die Stichhaltigkeit der Motion anerkannt, sie gleichzeitig seiner Gesundheitskommission zwecks Vertiefung verschiedener Fragen zugewiesen.

Ein Medikationsplan kann tatsächlich entscheidend zur Erhöhung der Medikationsqualität beitragen, wenn er mit weiteren Optimierungsmassnahmen wie der Entwicklung von Qualitätsindikatoren gekoppelt ist. Aus Sicht von CURAVIVA Schweiz sollte das elektronische Patientendossier (EPD), welches zurzeit in den Pflegeinstitutionen implementiert wird, auch die Erfassung von Medikationsplänen abdecken. Die Motion Stöckli erwähnt dies nur als Möglichkeit – sinnvoll wäre doch, dies verbindlich vorzusehen.  

In der Heimbranche spielen die Pflegeinstitutionen und deren Pflegepersonal eine Schlüsselrolle im Medikationsprozess. Damit die Sicherheit und die Lebensqualität ihrer Bewohner und Bewohnerinnen sichergestellt werden, haben die Pflegeinstitutionen ein klares Interesse an der Implementierung von Medikationsplänen. Das Instrument greift aber nur, wenn der Medikationsplan in der gesamten Behandlungskette zum Einsatz kommt – also auch bei den Ärzten und Ärztinnen sowie bei den Apothekern: dies stellt eine Übersicht der Medikation im Einzelfall sicher.

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