07.04.2022

PERSONAL | Anstellung und Ausbildung ukrainischer Flüchtlinge

In der erfolgreichen Integration von ukrainischen Flüchtlingen spielen Arbeit und Bildung eine zentrale Rolle. Das müssen Arbeitgeber:innen wissen.

Am 11. März 2022 wurde der Schutzstatus S für Menschen, die aufgrund des Ukrainekriegs geflohen sind, eingeführt. Im Unterschied zur regulären Anstellung von ausländischem Personal sind bei der Anstellung von Personen mit Schutzstatus S ein paar Besonderheiten zu beachten.

Anstellung von Personen mit dem Schutzstatus S

  • Verkürzte Wartefrist für Arbeitsbeginn: Nach Möglichkeit und Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen können unselbständige Personen per sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • Der Ausweis für Schutzbedürftige berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz. Aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden.
  • Jeder (Teilzeit-)Stellenantritt und -wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung der kantonalen Behörden. Diese prüfen Lohn- und Arbeitsbedingungen des Betriebes – gemäss SECO sind dabei die orts- und branchenüblichen Regelungen einzuhalten.
  • Die Stellenmeldepflicht besteht weiterhin – Schutzbedürftige gelten ebenfalls als inländische Arbeitnehmende mit Vorrang.

Anstellung von ausländischem Personal

Ein umfangreiches Dossier zum Thema «Ausländische Diplome» ist auf der Webseite von ARTISET aufgeschaltet.

Berufslehren, Aus- und Weiterbildung

  • Voraussetzung für den Einstieg in eine Berufslehre ist ein Sprachniveau B1.
  • Kantone bieten diverse Angebote für die einjährige Integrationsvorlehre (Invol) in verschiedenen Berufen.

Weiterführende Informationen

Fragen und Antworten zum Krieg in der Ukraine (admin.ch)

Anerkennung ausländischer Diplome (admin.ch)

Anerkennung Gesundheitsberufe (srk)

Zuständige Anerkennungsstellen (admin.ch)

Reglementierte Berufe und Merkblätter (admin.ch)

 

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